
Christian Feldhaus berät Unternehmen und deren Gesellschafter in allen Bereichen des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Beratung von Familienunternehmen und Unternehmerfamilien. Er unterstützt bei der Gestaltung von Verträgen, insbesondere im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge, begleitet Gesellschafterversammlungen sowie Unternehmenstransaktionen und vertritt Mandanten bei Auseinandersetzungen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Christian Feldhaus berät auf Deutsch und Englisch.
Vita
Geboren 1995. Ausbildung zum Industriekaufmann bei der im DAX notierten RWE AG (2013 - 2016). Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster (2017 - 2022). Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Gesellschaftsrecht/M&A bei der Kanzlei Noerr in Düsseldorf (2022). Referendariat bei dem Oberlandesgericht Hamm (2022 - 2024) mit Stationen bei der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in Düsseldorf und Hamburg jeweils im Bereich Gesellschaftsrecht/M&A sowie u.a. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Berlin. Juristischer Mitarbeiter bei der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer (2025). Zulassung als Rechtsanwalt Anfang 2026. Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich Corporate & Finance bei der Kanzlei Hogan Lovells. Seit August 2026 Associate bei HOLLER Rechtsanwälte.